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Wurde in der Anfangszeit des Tjostens noch mit wenigen Regeln und teils bis zum Tod gekämpft („a l'Outrance“), so wurden die Tjoste zunehmend eingeschränkt und unblutiger. In England wurde etwa im Jahre 1292 das Statutum Armorum erlassen, nachdem Schwerter ohne Spitze (siehste Hinrich , die machten auch schon Huskarl-Schaukampf ) zu sein hatten, keine weiteren scharfen Waffen erlaubt waren und die Lanzen stumpf zu sein hatten - ebenso durfte ein gefallener Gegner nicht weiter attackiert werden und ihm musste die Gelegenheit gegeben werden, dass seine Knappen ihm aufhalfen. Zuwiderhandlungen wurden mit Verlust von Pferd und Waffen, sowie mit drei Jahren Kerker und Verhandlung vor dem königlichen Ehrengericht bestraft. Obwohl bei manchen Turnieren die Lanzen mit Sollbruchstellen versehen wurden, das Absitzen mit dem Weiterkampf zu Fuß eingestellt wurde, und nur noch der Sieg nach Punkten angestrebt wurde, so gab es dennoch häufige Verletzungen und einige Todesfälle. In einer beliebten Tjostvariante musste, um einen Sieg beim Tjost zu erzielen, ein Ritter drei Punkte erreichen. Ein Treffer an Schild und Helm gab einen Punkt. Wenn man den Feind vom Pferde stoßen konnte, so gab es dafür zwei Punkte. Der Tod des Feindes gab drei Punkte und somit den Sieg, allerdings wurde der Tod des Gegners bei diesem Wettkampf nach Punkten nicht beabsichtigt. Gab es weder Treffer noch ein Absatteln des Feindes, gab es keine Punkte. Der Tjost wurde so lange wiederholt, bis die Punktezahl erreicht wurde.
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Die Norm bei Turnieren, die vor allem an fürstlichen und königlichen Höfen ausgerichtet wurde, waren hastiludia, Duelle mit Lanze, wie es aus Filmen bekannt ist , die Trenn-Planke gibt es aber erst seid 1420 (Italien): Die Teilnahme an Turnieren (Ausrüstung , Pferd etc) waren für die Ritter eine sehr große Wirtschaftliche Belastung (bzw. der Bauern durch Steuerabgaben): Zum Veranschaulichen: Zu Beginn des 12. bis zum Ausgang des 13.Jahrhunderts verdrei-, bis vervierfachte sich der Preis für ein Ritterpferd :
Zu Beginn des 12. bis zum Ausgang des 13.Jahrhunderts verdrei-, bis vervierfachte sich der Preis für ein Ritterpferd: Um 1290 bezahlte man für ein ausgebildetes Streitroß etwa 20 Mark Silber. Pferde die Ausgezeichnet waren, wurden aber natürlich teurer gehandelt, wie in Basel, wo ein Pferd für 100 Mark Silber den Besitzer wechselte.
Als ein Zisterzienserkloster in der Eifel ein Prachtexemplar besaß, das auf mindestens 40 Mark Silber geschätzt wurde, bemühten sich der Erzbischof von Trier, ebenso wie der Herzog von Luxemburg um dieses Pferd.
Die sieben Pferde des flämischen Ritters Geraad von Mons, besaßen einen Wert von960 Pariser Pfund.
Das entspricht dem 80fachen Wert eines gewöhnlichen Pferdes.
Solche Anforderungen benötigten eine breitere wirtschaftliche Basis.
Um 1150 genügten 3-5 Hufen Land (Hufe (auch Hube) = etymologisch mit Hof verwandt, im Mittelalter allgemeine Bezeichnung bäuerlichen Grundbesitzes ohne bestimmte Flächengröße, gewisser Anteil an den Ländereien eines Dorfes. Diese innerhalb einer Gemarkung sicher von gleicher Größe, aber Unterschiede von Dorf zu Dorf. Später wurden aus solchen „Anteilshufen“ genau vermessene „Flächenhufen“ mit besonderen Namen: Königshufe, Hakenhufe, Hägerhufe, Landhufe, Priesterhufe, Tripelhufe, Volkshufe, Waldhufe. Durch Berücksichtigung der Bodengüte schwanken die Hufengrößen innerhalb einer Gemarkung erheblich, Beispiele aus West-, Nord-, und Ostdeutschland von 15 bis 160 (örtlich unterschiedlich großer) Morgen. Morgen = bäuerliches Grundmaß unterschiedlicher Größe für eine Fläche, die an einem Vormittag gepflügt werden konnte. Es gibt sehr unterschiedliche Ausmessungen, auch als Feldmorgen, Landmorgen, Tagwerk (Bayern [allgemein galt 1 Tagwerk = an einem ganzen Tag zu bearbeitende Fläche, also quasi 1 Morgen + 1 “Nachmittag“]), Waldmorgen bezeichnet. 1 Hufe = meist 30 Morgen (vereinzelt 20-60 Morgen) als Mindestausstattung für einen einfachen Ritter.
100 Jahre später erweist sich eine vier-fünfmal größere Ausstattung als notwendig.
Nach modernen Berechnungen konnten im ausgehenden 13. Jahrhundert Spitzenverdiener unter Rittern zwar ein Einkommen von 100 Mark Silber erreichen, der Durchschnittssatz der Mehrzahl der kleineren Rittergeschlechter bewegte sich aber nur um 100 Mark Silber.
Viele Ritter konnten die Mittel für eine standesgemäße Lebensführung dauerhaft nicht aufbringen, zumal wenn sie von Pferdeseuchen und Brandkatastrophen heimgesucht wurden.
Der Erwerb und die Führung der Ritterwürde war im ausgehenden 13. und 14. Jahrhundert zunehmend schwieriger, so daß eine Vielzahl armer Ritter nicht mehr den Rittertitel führte und sich mit dem Status von Edelknechten (famuli, armigeri) begnügen mußten.
Die von den Turniergesellschaften ausgerichteten Veranstaltungen waren eine billigere Alternative und ermöglichte es den armen Rittern, solche Veranstaltungen zu besuchen. /
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